Ermächtigung zum Konsultationsmechanismus und Stabilitätspakt zwischen Bund, Ländern und Gemeinden

Zusammenfassung

Das Gesetz ermächtigt den Gemeindebund und den Städtebund, im Namen aller Gemeinden eine Vereinbarung mit Bund und Ländern über einen Konsultationsmechanismus und einen Stabilitätspakt abzuschließen, um finanzielle Belastungen bei Gesetzesvorhaben transparent zu regeln.
2/3 Mehrheit XX 20.03.1998
Gesetz
Verfassung

Schwerpunkte

  • Der Gemeindebund und der Städtebund erhalten die Befugnis, im Namen aller Gemeinden eine Vereinbarung mit Bund und Ländern über einen Konsultationsmechanismus und einen Stabilitätspakt abzuschließen.
  • Bei allen Gesetzes‑ und Verordnungsentwürfen muss eine Darstellung der finanziellen Auswirkungen auf Bund, Länder und Gemeinden beigefügt werden, die den Richtlinien des Bundeshaushaltsgesetzes entspricht.
Dokumente (PDFs)
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