Erhöhung des jährlichen Bundeszuschusses an die Evangelische Kirche um 21,5 %
abgestimmt am 23.05.1996Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf erhöht den jährlichen Bundeszuschuss an die Evangelische Kirche von 10 164 328 S auf 12 351 600 S (≈ +21,5 %). Die Erhöhung gilt ab dem 1. Jänner 1996, betrifft ebenfalls die Altkatholische Kirche und die Israelitische Religionsgesellschaft und kostet den Staat jährlich rund 2,2 Millionen Schilling.einfache Mehrheit XX 23.05.1996
Gesetz
Religion
Schwerpunkte
- Der jährliche Fixbetrag, den der Bund an die Evangelische Kirche zahlt, wird von 10 164 328 S auf 12 351 600 S erhöht – ein Anstieg von rund 21,52 %.
- Die gleiche prozentuale Erhöhung wird gleichzeitig für die Altkatholische Kirche und die Israelitische Religionsgesellschaft vorgenommen, um die finanzielle Parität mit der Katholischen Kirche zu wahren.
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