Novelle des Bankwesengesetzes zur Umsetzung EU‑Bankrichtlinien
abgestimmt am 12.07.1996
Zusammenfassung
Das Bankwesengesetz wird umfassend novelliert, um EU‑Richtlinien zu übernehmen. Es führt neue Schwellen für Beteiligungen ein, definiert Finanz‑Holdinggesellschaften, passt die Regeln für Großveranlagungen an und stärkt das Einlagensicherungssystem.
2/3 MehrheitXX12.07.1996
Gesetz
Verfassung
Finanzwesen
Geld- und Kreditwesen
Schwerpunkte
Ein neuer Beteiligungsschwellenwert von mindestens 20 % der Stimmrechte oder des Kapitals definiert, ab dem ein Institut als „Beteiligung“ gilt; bei weniger als 20 % gilt eine Beteiligung nur, wenn die Anteile dem eigenen Geschäftsbetrieb dienen.
Einführung neuer Institutionen: „Finanz‑Holdinggesellschaft“, „gemischtes Unternehmen“ und „Unternehmen mit bankbezogenen Hilfsdiensten“, die nun in das Aufsichts‑ und Konsolidierungsregime einbezogen werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.