Auflösung des bilateralen Abfallverbringungsvertrags Österreich‑Deutschland
abgestimmt am 12.07.1996
Zusammenfassung
Der Antrag sieht die Auflösung des 1993 geschlossenen Abfallverbringungsvertrags zwischen Österreich und Deutschland vor, weil das Basler Übereinkommen seit 1995 gilt und EU‑Recht die Regelung übernommen hat. Die Auflösung ist kostenfrei und dient der Rechtsklarheit.
einfache MehrheitXX12.07.1996
Andere
Abfall
Abfallwirtschaft
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Die bilaterale Abfallverbringungsvereinbarung aus dem Jahr 1993 ist seit dem 20. Juli 1995 inhaltlich überholt, weil Deutschland Vertragspartei des Basler Übereinkommens ist.
Seit dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union gelten die entsprechenden EU‑Regelungen für grenzüberschreitende Abfallverbringungen, sodass die bilaterale Vereinbarung redundant ist.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.