Zusammenfassung
Der Antrag stärkt die Rechte von Minderheiten bei der Einsetzung von Untersuchungsausschüssen und führt eine Berichtsfrist von 18 Monaten ein.2/3 Mehrheit XXI 15.12.1999
Gesetz
Verfassung
Gesetzgebungsverfahren
Geschäftsordnung des Parlaments
Schwerpunkte
- Minderheiten können die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses erzwingen.
- Es darf während eines laufenden Untersuchungsausschusses auf Verlangen nur ein weiterer solcher Ausschuss gleichzeitig durch eine Minderheit initiiert werden.
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