Reform der Einsetzung von Untersuchungsausschüssen

Zusammenfassung

Der Antrag stärkt die Rechte von Minderheiten bei der Einsetzung von Untersuchungsausschüssen und führt eine Berichtsfrist von 18 Monaten ein.
2/3 Mehrheit XXI 15.12.1999
Gesetz
Verfassung
Gesetzgebungsverfahren
Geschäftsordnung des Parlaments

Schwerpunkte

  • Minderheiten können die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses erzwingen.
  • Es darf während eines laufenden Untersuchungsausschusses auf Verlangen nur ein weiterer solcher Ausschuss gleichzeitig durch eine Minderheit initiiert werden.

Eingebracht von

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