Zusammenfassung
Der Antrag fordert die Einführung eines Minderheitenrechts zur Einsetzung von Untersuchungsausschüssen im Nationalrat.2/3 Mehrheit XXI 15.12.1999
Gesetz
Verfassung
Gesetzgebungsverfahren
Geschäftsordnung des Parlaments
Schwerpunkte
- Einführung eines Minderheitenrechts zur Einsetzung von Untersuchungsausschüssen.
- Ein Untersuchungsausschuss kann nun durch das Verlangen von zwanzig Abgeordneten oder einer gesamten Fraktion einberufen werden.
Eingebracht von
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.