Anpassung der Bedingungen für das Studienabschlussstipendium

Zusammenfassung

Der Antrag schlägt vor, die Bedingungen für das Studienabschlussstipendium zu lockern. Anstatt durchgehender Arbeit sollen 48 Monate Vollbeschäftigung innerhalb der letzten 60 Monate ausreichen.
einfache Mehrheit XXI 07.07.2000
Gesetz
Ausbildungsbeihilfe

Schwerpunkte

  • Flexibilisierung der Voraussetzungen für das Studienabschlussstipendium.
  • Berücksichtigung von kurzen Unterbrechungen in der Erwerbstätigkeit (z. B. durch Jobwechsel).

Eingebracht von

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