Änderung der Aufbewahrungsfristen im Fortpflanzungsmedizingesetz

Zusammenfassung

Der Antrag regelt die maximale Aufbewahrungsdauer von Spermien und Eizellen bis zum 50. Lebensjahr der Spender sowie die Möglichkeit eines Arztwechsels während der Behandlung.
einfache Mehrheit XXI 10.07.2002
Gesetz
Gesundheit

Schwerpunkte

  • Festlegung einer Altersgrenze für die Aufbewahrung von Spermien auf maximal das 50. Lebensjahr des Mannes.
  • Festlegung einer Altersgrenze für die Aufbewahrung von Eizellen und entwicklungsfähigen Zellen auf maximal das 50. Lebensjahr der Frau.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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