Doppelbesteuerungsabkommen Österreich-Marokko

Zusammenfassung

Abkommen zwischen Österreich und Marokko zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von Einkommen.
einfache Mehrheit XXI 19.08.2002
Andere
Steuerwesen
internationales Abkommen

Schwerpunkte

  • Das Abkommen gilt für Personen und Unternehmen, die in Österreich oder Marokko ansässig sind.
  • Bauarbeiten und Montagen gelten erst dann als feste Geschäftseinrichtung, wenn sie länger als sechs Monate dauern.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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