Zusammenfassung
Abkommen zwischen Österreich und Marokko zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von Einkommen.einfache Mehrheit XXI 19.08.2002
Andere
Steuerwesen
internationales Abkommen
Schwerpunkte
- Das Abkommen gilt für Personen und Unternehmen, die in Österreich oder Marokko ansässig sind.
- Bauarbeiten und Montagen gelten erst dann als feste Geschäftseinrichtung, wenn sie länger als sechs Monate dauern.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.