Gesetz über Eigenkapitalersatz (EKEG)

Zusammenfassung

Das Gesetz regelt das Eigenkapitalersatzrecht, um sicherzustellen, dass Gesellschafterkredite in Krisenzeiten rechtlich wie Eigenkapital behandelt werden.
einfache Mehrheit XXI 30.08.2002
Gesetz
Bürgerliches Recht

Schwerpunkte

  • Einführung einer klaren Definition für eine wirtschaftliche Krise anhand von Kennzahlen wie der Eigenmittelquote.
  • Kredite, die als Eigenkapitalersatz gelten, dürfen während einer Krise nicht zurückgezahlt werden.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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