Verschärfung des Versandhandelsverbots für sensible Produkte

Zusammenfassung

Der Antrag sieht vor, das Verbot des Versandhandels mit Nahrungsergänzungsmitteln sowie Giften, Arzneimitteln und Waffen in der Gewerbeordnung klarer zu definieren und an EU-Recht anzupassen.
einfache Mehrheit XXII 24.09.2003
Gesetz
Handel
Industrie
Gesetzgebungsverfahren
Unternehmen und Wettbewerb

Schwerpunkte

  • Das Verbot des Versandhandels mit gefährlichen Gütern soll verschärft und sprachlich präzisiert werden.
  • Der Versandhandel mit Giften, Arzneimitteln, Nahrungsergänzungsmitteln, Waffen, Munition und Pyrotechnik wird explizit untersagt.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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