Zusammenfassung
Der Antrag stärkt die Rechte der parlamentarischen Minderheit bei der Einsetzung und Arbeit von Untersuchungsausschüssen.einfache Mehrheit XXII 27.02.2003
Gesetz
Verfassung
Gesetzgebungsverfahren
Geschäftsordnung des Parlaments
Schwerpunkte
- Stärkung des Rechts der Minderheit, Untersuchungsausschüsse einzusetzen.
- Ein Verlangen von zwanzig Abgeordneten oder einer gesamten Fraktion reicht aus, um einen Untersuchungsausschuss zu erzwingen.
Eingebracht von
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.