Anerkennung der Gebärdensprache in der Verfassung

Zusammenfassung

Der Antrag fordert die verfassungsrechtliche Anerkennung der Österreichischen Gebärdensprache als eigenständige Sprache und kulturelles Gut.
2/3 Mehrheit XXII 06.07.2005
Gesetz
Verfassung
Mensch mit Behinderung

Schwerpunkte

  • Die Österreichische Gebärdensprache soll als eigenständige Sprache in der Verfassung verankert werden.
  • Die Gebärdensprache wird als kulturelles Ausdrucksmittel der Gehörlosen anerkannt.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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