Reform des Stichtages für das Wahlalter

Zusammenfassung

Der Antrag schlägt vor, den maßgeblichen Stichtag für das Erreichen des Wahlalters zu ändern, um eine gerechtere Behandlung von Erstwählern zu gewährleisten.
einfache Mehrheit XXII 24.09.2003
Gesetz
Wahl
Verfassung

Schwerpunkte

  • Anpassung des Zeitpunkts, zu dem man das 18. Lebensjahr vollendet haben muss, um wählen zu dürfen.
  • Die bisherige Regelung, dass das Alter vor dem 1. Jänner des Wahljahres erreicht sein muss, wird gestrichen.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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