Fortführung von Volksbegehren über Legislaturperioden hinweg

Zusammenfassung

Der Antrag fordert, dass die Bearbeitung von Volksbegehren bei Beginn einer neuen Legislaturperiode nahtlos fortgesetzt wird.
einfache Mehrheit XXII 27.02.2003
Gesetz
Verfassung
Gesetzgebungsverfahren
partizipative Demokratie
Geschäftsordnung des Parlaments

Schwerpunkte

  • Sicherstellung der Kontinuität bei der Bearbeitung von Volksbegehren.
  • Änderung der Verfassung, um die Fortsetzung der Behandlung bei einer neuen Gesetzgebungsperiode zu garantieren.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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