Einheitliche Verwendung von Verwaltungsstrafgeldern für die Sozialhilfe

Zusammenfassung

Der Antrag fordert, dass alle Geldstrafen aus Verwaltungsstrafverfahren – auch solche, die durch Bundesbehörden verhängt werden – direkt der Sozialhilfe in den Ländern oder deren Verbänden zugutekommen sollen.
einfache Mehrheit XXII 13.01.2004
Gesetz
Sozialpolitik
Verwaltungsrecht
Gesetzgebungsverfahren

Schwerpunkte

  • Einheitliche Verwendung aller Geldstrafen für die Sozialhilfe.
  • Geldstrafen und Erlöse aus verfallenen Sachen sollen primär den Ländern oder Sozialhilfeverbänden zufließen.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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