Zusammenfassung
Der Antrag fordert, dass alle Geldstrafen aus Verwaltungsstrafverfahren – auch solche, die durch Bundesbehörden verhängt werden – direkt der Sozialhilfe in den Ländern oder deren Verbänden zugutekommen sollen.einfache Mehrheit XXII 13.01.2004
Gesetz
Sozialpolitik
Verwaltungsrecht
Gesetzgebungsverfahren
Schwerpunkte
- Einheitliche Verwendung aller Geldstrafen für die Sozialhilfe.
- Geldstrafen und Erlöse aus verfallenen Sachen sollen primär den Ländern oder Sozialhilfeverbänden zufließen.
Eingebracht von
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