Reform der Pflegegeldzahlung im Antrags- und Sterbemonat

Zusammenfassung

Der Antrag fordert, dass Pflegegeld im Monat der Antragstellung sowie im Monat des Todes zumindest anteilig ausgezahlt wird. Dies soll verhindern, dass erbrachte Leistungen in diesen Zeiträumen nicht finanziert werden können.
einfache Mehrheit XXII 23.06.2005
Entschließung
soziale Sicherheit

Schwerpunkte

  • Problematik der fehlenden Zahlungen im Antrags- und Sterbemonat.
  • Vermeidung von finanziellen Härtefällen für Betroffene und Angehörige.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.