Zusammenfassung
Der Antrag fordert, dass Pflegegeld im Monat der Antragstellung sowie im Monat des Todes zumindest anteilig ausgezahlt wird. Dies soll verhindern, dass erbrachte Leistungen in diesen Zeiträumen nicht finanziert werden können.einfache Mehrheit XXII 23.06.2005
Entschließung
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
- Problematik der fehlenden Zahlungen im Antrags- und Sterbemonat.
- Vermeidung von finanziellen Härtefällen für Betroffene und Angehörige.
Eingebracht von
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