Änderung der Aufbewahrungsfristen im Fortpflanzungsmedizingesetz

Zusammenfassung

Der Antrag fordert eine Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes zur Verlängerung der Aufbewahrungsfristen von Spermien und Eizellen bis zum 50. Lebensjahr sowie zur Erleichterung eines Arztwechsels.
einfache Mehrheit XXII 17.03.2004
Gesetz
Gesundheit

Schwerpunkte

  • Verlängerung der Aufbewahrungsfrist für Spermien auf das 50. Lebensjahr des Mannes.
  • Verlängerung der Aufbewahrungsfrist für Eizellen auf das 50. Lebensjahr der Frau.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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