Herabsetzung des passiven Wahlalters auf 18 Jahre

Zusammenfassung

Der Antrag fordert, dass das Alter, ab dem man selbst gewählt werden darf, auf 18 Jahre gesenkt wird. Dies betrifft die Wahlen zum Nationalrat, zum Bundespräsidenten und zum Europäischen Parlament.
2/3 Mehrheit XXII 28.01.2004
Gesetz
Verfassung
Gesetzgebungsverfahren

Schwerpunkte

  • Angleichung des Alters für Kandidaturen an die Volljährigkeit.
  • Senkung des Mindestalters für die Kandidatur zum Nationalrat auf 18 Jahre.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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