Interessensvertretung für wissenschaftliche MitarbeiterInnen in Ausbildung

Zusammenfassung

Der Antrag fordert die Wiederherstellung der gesetzlichen Interessensvertretung für wissenschaftliche MitarbeiterInnen in Ausbildung an Universitäten.
einfache Mehrheit XXII 14.05.2004
Entschließung
Personalvertretung
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung

Schwerpunkte

  • Wissenschaftliche MitarbeiterInnen in Ausbildung haben aktuell keine gesetzlich verankerte Interessensvertretung.
  • Durch die Umstellung auf das neue Universitätsgesetz werden diese MitarbeiterInnen rechtlich wie ForschungsstipendiatInnen behandelt.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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