Anerkennung der Österreichischen Gebärdensprache in der Verfassung

Zusammenfassung

Der Antrag fordert die offizielle Anerkennung der Österreichischen Gebärdensprache durch eine Änderung der Bundesverfassung. Damit soll die Bedeutung dieser Sprache für gehörlose Menschen rechtlich verankert werden.
einfache Mehrheit XXII 06.07.2005
Entschließung
Verfassung
Mensch mit Behinderung

Schwerpunkte

  • Offizielle Anerkennung der Gebärdensprache auf Verfassungsebene.
  • Sicherung der Kommunikationsmöglichkeiten für gehörlose Menschen.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.