Einheitlicher Jugendschutz durch Bundeskompetenz

Zusammenfassung

Der Antrag fordert eine Änderung der Bundesverfassung, um dem Bund die Kompetenz für einen einheitlichen Jugendschutz in ganz Österreich zu geben.
2/3 Mehrheit XXII 29.06.2005
Gesetz
Gliedstaat
Verfassung
junger Mensch

Schwerpunkte

  • Ziel ist die Schaffung eines einheitlichen Jugendschutzes für ganz Österreich.
  • Die Kompetenz zur Gesetzgebung soll vom Bundesland auf den Bund übertragen werden.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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