Haftung ehrenamtlicher Vereinsfunktionäre einschränken

Zusammenfassung

Der Antrag fordert eine Änderung des Vereinsgesetzes, um ehrenamtliche Funktionäre besser zu schützen. Ziel ist es, die persönliche Haftung für Schäden auf Fälle von grober Fahrlässigkeit zu begrenzen.
einfache Mehrheit XXII 09.06.2005
Entschließung
Sport
Vereinsleben
Bürgerliches Recht
Versammlungsfreiheit

Schwerpunkte

  • Schutz des ehrenamtlichen Engagements in Vereinen.
  • Reaktion auf ein Urteil des Obersten Gerichtshofes zur Haftung von Funktionären.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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