Zusammenfassung
Der Antrag ermöglicht es Hebammen, ihr Fahrzeug bei Hausgeburten auch in Halte- und Parkverbotszonen abzustellen, sofern dies medizinisch notwendig ist.einfache Mehrheit XXII 04.07.2006
Gesetz
Straßenverkehr
Gesetzgebungsverfahren
Schwerpunkte
- Hebammen sollen bei Notfällen im Rahmen der Geburtshilfe Sonderrechte beim Parken erhalten.
- Das Parken ist nur erlaubt, wenn kein regulärer Parkplatz in unmittelbarer Nähe verfügbar ist.
Eingebracht von
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im Titel verlinkt.