Sonderparkrechte für Hebammen bei Geburtshilfe

Zusammenfassung

Der Antrag ermöglicht es Hebammen, ihr Fahrzeug bei Hausgeburten auch in Halte- und Parkverbotszonen abzustellen, sofern dies medizinisch notwendig ist.
einfache Mehrheit XXII 04.07.2006
Gesetz
Straßenverkehr
Gesetzgebungsverfahren

Schwerpunkte

  • Hebammen sollen bei Notfällen im Rahmen der Geburtshilfe Sonderrechte beim Parken erhalten.
  • Das Parken ist nur erlaubt, wenn kein regulärer Parkplatz in unmittelbarer Nähe verfügbar ist.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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