Einführung des Zivilpakts zur rechtlichen Absicherung von Lebensgemeinschaften

Zusammenfassung

Der Antrag schlägt die Einführung eines 'Zivilpakts' vor, um gleichgeschlechtlichen und verschiedengeschlechtlichen Paaren eine rechtliche Absicherung ihrer Lebensgemeinschaft zu ermöglichen.
einfache Mehrheit XXII 19.05.2006
Gesetz
Bürgerliches Recht
Gesetzgebungsverfahren

Schwerpunkte

  • Schaffung eines neuen Rechtsinstituts namens Zivilpakt für gleichgeschlechtliche und verschiedengeschlechtliche Paare.
  • Voraussetzung für einen Zivilpakt ist die Volljährigkeit und die Abwesenheit von Ehe oder bestehenden Zivilpakten.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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