Gesetzliche Auskunftspflichten für Universitäten gegenüber dem Parlament

Zusammenfassung

Der Antrag fordert eine gesetzliche Änderung, damit Universitätsleitungen bei Misswirtschaft oder Rechtsverstößen Sonderberichte erstellen müssen, die direkt an das Parlament weitergeleitet werden.
einfache Mehrheit XXII 14.02.2006
Entschließung
Hochschulausbildung
direkt gewählte Kammer

Schwerpunkte

  • Einführung von Sonderberichten bei Krisen in Universitäten.
  • Verpflichtung der Universitätsleitung zur Meldung von Misswirtschaft.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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