Verfassungsrechtliche Verankerung und Grundsatzgesetz zur Kinderbetreuung

Zusammenfassung

Der Antrag fordert die Verankerung der Kinderbetreuung in der Verfassung und die Einführung eines Grundsatzgesetzes, um einen flächendeckenden Ausbau von Kindergärten, Krippen und Horten sicherzustellen.
2/3 Mehrheit XXII 09.05.2006
Gesetz
Familie
Verfassung
junger Mensch

Schwerpunkte

  • Die Kinderbetreuung wird als neue Aufgabe auf Verfassungsebene verankert.
  • Es wird ein Anspruch auf einen Kindergarten ab dem dritten Lebensjahr geschaffen.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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