Lockerung der Notariatsaktpflicht für blinde und kommunikationsbehinderte Menschen

Zusammenfassung

Der Antrag fordert die Bundesregierung auf, eine Gesetzesänderung vorzulegen, um die Notariatsaktpflicht für blinde sowie Personen mit Kommunikationsschwierigkeiten zu lockern. Dies soll die Selbstbestimmung dieser Personengruppen bei Rechtsgeschäften fördern.
einfache Mehrheit XXII 22.06.2006
Entschließung
Notar
Rechtsanwalt
Mensch mit Behinderung

Schwerpunkte

  • Forderung an die Bundesregierung, eine neue Gesetzesvorlage zur Änderung des Notariatsaktgesetzes vorzulegen.
  • Lockerung der Pflicht zur Erstellung von Notariatsakten für blinde Menschen bei Rechtsgeschäften.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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