Reform der Wahlrechtsregeln zur Senkung der Altersbarrieren

Zusammenfassung

Reform des Wahlrechts: Das Wahlalter soll nicht mehr durch einen starren Stichtag am Jahresanfang begrenzt werden, sondern durch das Erreichen des entsprechenden Alters spätestens am Wahltag.
2/3 Mehrheit XXII 24.09.2003
Gesetz
Verfassung
Gesetzgebungsverfahren

Schwerpunkte

  • Anpassung des Wahlalters an den tatsächlichen Wahltag statt auf einen starren Stichtag zu Beginn des Jahres.
  • Junge Menschen sollen ab dem Tag, an dem sie 18 Jahre alt werden, aktiv wählen dürfen.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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