Zusammenfassung
Reform des Wahlrechts: Das Wahlalter soll nicht mehr durch einen starren Stichtag am Jahresanfang begrenzt werden, sondern durch das Erreichen des entsprechenden Alters spätestens am Wahltag.2/3 Mehrheit XXII 24.09.2003
Gesetz
Verfassung
Gesetzgebungsverfahren
Schwerpunkte
- Anpassung des Wahlalters an den tatsächlichen Wahltag statt auf einen starren Stichtag zu Beginn des Jahres.
- Junge Menschen sollen ab dem Tag, an dem sie 18 Jahre alt werden, aktiv wählen dürfen.
Eingebracht von
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.