Zusammenfassung
Das Zukunftsfonds‑Gesetz richtet einen gemeinnützigen Fonds zur Erinnerung, Forschung und Förderung von Toleranz ein, finanziert aus Restmitteln des Versöhnungsfonds, und schafft gleichzeitig eine Stipendienstiftung für Ausbildungsstipendien an Nachkommen von Zwangsarbeiter*innen.einfache Mehrheit XXII 06.12.2005
Gesetz
Opferhilfe
Gesetzgebungsverfahren
Schwerpunkte
- Der Zukunftsfonds wird als gemeinnützige Einrichtung gegründet, die Projekte zur Erinnerung an die Opfer des Nationalsozialismus, zur Erforschung von NS‑Verbrechen und zur Förderung von Toleranz finanziert.
- Die Finanzierung stammt aus den Restmitteln des Versöhnungsfonds; das Kapital wird ertragbringend angelegt und es besteht keine Nachschusspflicht.
Dokumente (PDFs)
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im Titel verlinkt.