Zusammenfassung
Das Umweltrechtsanpassungsgesetz 2005 ändert das Pkw‑VIG, das Abfallwirtschaftsgesetz, das Emissionszertifikategesetz und das Immissionsschutzgesetz‑Luft. Es führt neue Informations‑ und Registrierungspflichten ein, schafft neue Emissions‑Einheiten (ERU/CER) und legt neue Zielwerte für Schadstoffe fest.einfache Mehrheit XXII 02.03.2006
Gesetz
Umwelt
Gesetzgebungsverfahren
Schwerpunkte
- Das Pkw‑VIG wird novelliert: Händler müssen künftig an jedem Verkaufsort einen gut sichtbaren Aushang oder eine Anzeige mit den offiziellen Kraftstoff‑ und CO₂‑Werten aller neuen PKW‑Modelle anbringen.
- Hersteller und Importeure von Altfahrzeugen müssen ihre Daten zu Fahrzeugen elektronisch im Umweltbundesamt‑Register melden; bei fehlender Online‑Möglichkeit kann die Meldung gegen eine Pauschale von 40 € schriftlich erfolgen.
Reden
Dokumente (PDFs)
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