Zusammenfassung
Der Nationalrat ändert das Angestelltengesetz: Konkurrenzklauseln dürfen nur für volljährige Arbeitnehmer gelten, sich auf das Geschäftsfeld des Arbeitgebers beschränken, höchstens ein Jahr dauern und dürfen das Einkommen nicht unbillig beeinträchtigen. Zusätzlich wird eine Einkommensgrenze von 1 800 € pro Monat festgelegt – darunter sind Klauseln unwirksam.einfache Mehrheit XXII 01.03.2006
Gesetz
Arbeitsrecht
Gesetzgebungsverfahren
Schwerpunkte
- Konkurrenzklauseln sind nur gültig, wenn der Arbeitnehmer volljährig ist, die Beschränkung sich auf das Geschäfts‑ bzw. Tätigkeitsfeld des Arbeitgebers bezieht, maximal ein Jahr dauert und keine unbillige Erschwerung des Einkommens bewirkt.
- Eine Konkurrenzklausel ist unwirksam, wenn das monatliche Entgelt im letzten Arbeitsmonat nicht mehr als das 17‑fache der Höchstbeitragsgrundlage des ASVG beträgt.
Reden
Dokumente (PDFs)
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