Registerzählung – ein neues Verfahren zur statistischen Erfassung von Bevölkerung, Arbeit und Wohnen

Zusammenfassung

Das Gesetz regelt die Durchführung einer zehnjährlich wiederkehrenden Registerzählung, bei der Daten aus Melderegister, Sozialversicherung, Steuerbehörden und anderen Quellen zusammengeführt werden, um aktuelle Statistiken zu Bevölkerung, Arbeitsstätten, Gebäuden und Wohnungen zu erhalten.
einfache Mehrheit XXII 01.03.2006
Gesetz
Volkszählung
Gesetzgebungsverfahren

Schwerpunkte

  • Einführung einer Registerzählung, die alle zehn Jahre am 31. Oktober Volks‑, Arbeitsstätten‑, Gebäude‑ und Wohnungsdaten zusammenfasst.
  • Verwendung von bereichsspezifischen Personen‑kennzeichen (bPK) zur Verknüpfung verschiedener Verwaltungsregister.
Reden
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Scheibner Herbert

F

Abgeordneter zum Nationalrat
Contra
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Stoisits Terezija, Mag.

GRÜNE

Abgeordnete zum Nationalrat
Pro
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Praßl Michael

ÖVP

Abgeordneter zum Nationalrat
Contra
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Winkler Josef, Ing.

ÖVP

Abgeordneter zum Nationalrat
Contra
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Baumgartner-Gabitzer Ulrike, Dr.

ÖVP

Abgeordnete zum Nationalrat
Contra
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Wittmann Peter, Dr.

SPÖ

Abgeordneter zum Nationalrat
Pro
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