Registerzählung – ein neues Verfahren zur statistischen Erfassung von Bevölkerung, Arbeit und Wohnen
Zusammenfassung
Das Gesetz regelt die Durchführung einer zehnjährlich wiederkehrenden Registerzählung, bei der Daten aus Melderegister, Sozialversicherung, Steuerbehörden und anderen Quellen zusammengeführt werden, um aktuelle Statistiken zu Bevölkerung, Arbeitsstätten, Gebäuden und Wohnungen zu erhalten.einfache Mehrheit XXII 01.03.2006
Gesetz
Volkszählung
Gesetzgebungsverfahren
Schwerpunkte
- Einführung einer Registerzählung, die alle zehn Jahre am 31. Oktober Volks‑, Arbeitsstätten‑, Gebäude‑ und Wohnungsdaten zusammenfasst.
- Verwendung von bereichsspezifischen Personen‑kennzeichen (bPK) zur Verknüpfung verschiedener Verwaltungsregister.
Reden
Dokumente (PDFs)
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im Titel verlinkt.