Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf erweitert das Niederlassungs‑ und Aufenthaltsgesetz um eine Pflicht zur Übermittlung von Ausbildungsdaten an ein Bildungsstandsregister und führt ein bereichsspezifisches Personenkennzeichen ein, das am 1. Januar 2006 wirksam wird.einfache Mehrheit XXII 01.03.2006
Gesetz
Gesetzgebungsverfahren
ausländischer Staatsangehöriger
Schwerpunkte
- Behörden müssen bei der Datenübermittlung an den Bundesminister für Inneres zusätzlich die Schul‑ und Berufsausbildung des betroffenen Ausländers, inklusive Name, Geburtsdatum und Wohnadresse, an das Bildungsstandsregister übermitteln.
- Nach der Übermittlung müssen die übermittelten Daten (außer den Ausbildungsdaten) von den Behörden gelöscht werden und ein bereichsspezifisches Personenkennzeichen (bPK‑AS) bei der Stammzahlenregisterbehörde zu beantragen.
Reden
Dokumente (PDFs)
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