Zusammenfassung
Das Bundesgesetz regelt die Organisation, Rechtsstellung und Aufgaben der öffentlichen Pädagogischen Hochschulen, schafft ein Anerkennungsverfahren für private Einrichtungen, definiert die Hochschulorgane und legt Studienbeiträge fest. Das Inkrafttreten erfolgt gestaffelt bis Oktober 2007.einfache Mehrheit XXII 01.03.2006
Gesetz
Hochschulausbildung
Gesetzgebungsverfahren
Schwerpunkte
- Das Gesetz definiert den Geltungsbereich, die Rechtsstellung und die eigenständige Rechtspersönlichkeit aller öffentlichen Pädagogischen Hochschulen.
- Private Pädagogische Hochschulen und private Studienangebote können nach Antrag und Anerkennungsverfahren anerkannt werden, sofern sie die festgelegten Voraussetzungen erfüllen.
Reden
Dokumente (PDFs)
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