Zusammenfassung
Das ÜbRÄG 2006 modernisiert das österreichische Übernahmerecht, definiert gemeinsam handelnde Akteure, stärkt Arbeitnehmerrechte und führt ein separates Gesetz zum Ausschluss von Minderheitsgesellschaftern ein.einfache Mehrheit XXII 24.05.2006
Gesetz
Bürgerliches Recht
Gesetzgebungsverfahren
Schwerpunkte
- Ein neuer Abschnitt definiert gemeinsam vorgehende Rechtsträger – also Unternehmen oder Personen, die mit dem Bieter zusammenarbeiten, um die Kontrolle über die Zielgesellschaft zu erlangen.
- Das Gesetz gilt nur für öffentliche Angebote von Aktiengesellschaften mit Sitz im Inland, deren Wertpapiere an einem geregelten Markt gehandelt werden.
Reden
Dokumente (PDFs)
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im Titel verlinkt.