Erweiterung des Auslagenersatzes bei grob schuldhaftem Fehlverhalten im Ausland

Zusammenfassung

Das Konsulargebührengesetz wird geändert, um einen Auslagenersatz bis zu 20 000 € pro Person für österreichische Staatsbürger einzuführen, die sich grob schuldhaft in Gefahrensituationen begeben haben. Die neuen Regelungen gelten analog zu den bestehenden Konsulargebühren und betreffen Amtshandlungen zum Schutz von Staatsbürgern.
einfache Mehrheit XXII 12.07.2006
Gesetz
Steuerwesen
Gesetzgebungsverfahren

Schwerpunkte

  • Ein neuer Auslagenersatz von bis zu 20 000 € pro Person wird eingeführt, wenn sich österreichische Staatsbürger grob schuldhaft in gefährliche Situationen begeben haben.
  • Die Regelungen zu Konsulargebühren gelten analog auch für die neuen Auslagenersatzzahlungen.
Reden
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Schieder Peter, Dr. h.c.

SPÖ

Abgeordneter zum Nationalrat
Contra
Image of politician Spindelegger Michael, Dr. © Parlamentsdirektion

Spindelegger Michael, Dr.

ÖVP

Abgeordneter zum Nationalrat
Pro
Image of politician Winkler Hans, Dr. © Parlamentsdirektion

Winkler Hans, Dr.

Ohne Klub

Staatssekretär im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten
Regierungsbank
Image of politician Lunacek Ulrike, Mag. © Parlamentsdirektion

Lunacek Ulrike, Mag.

GRÜNE

Abgeordnete zum Nationalrat
Contra
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Scheibner Herbert

F-BZÖ

Abgeordneter zum Nationalrat
Pro
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