Zusammenfassung
Das Konsulargebührengesetz wird geändert, um einen Auslagenersatz bis zu 20 000 € pro Person für österreichische Staatsbürger einzuführen, die sich grob schuldhaft in Gefahrensituationen begeben haben. Die neuen Regelungen gelten analog zu den bestehenden Konsulargebühren und betreffen Amtshandlungen zum Schutz von Staatsbürgern.einfache Mehrheit XXII 12.07.2006
Gesetz
Steuerwesen
Gesetzgebungsverfahren
Schwerpunkte
- Ein neuer Auslagenersatz von bis zu 20 000 € pro Person wird eingeführt, wenn sich österreichische Staatsbürger grob schuldhaft in gefährliche Situationen begeben haben.
- Die Regelungen zu Konsulargebühren gelten analog auch für die neuen Auslagenersatzzahlungen.
Reden
Dokumente (PDFs)
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