Zusammenfassung
Das Gesetz ändert das Eisenbahngesetz 1957, das Bundesbahngesetz und das Brenner‑Basistunnel‑Gesetz. Es definiert neue Verkehrsbegriffe, führt einheitliche Sicherheitsmethoden und -ziele ein, erweitert Genehmigungs- und Berichtspflichten und regelt den Verkauf von Bundesanteilen am Brenner‑Basistunnel.einfache Mehrheit XXII 13.07.2006
Gesetz
Schienentransport
Gesetzgebungsverfahren
Schwerpunkte
- Der Begriff „Fahrbetriebsmittel“ wird durch „Schienenfahrzeuge“ ersetzt, um die Terminologie zu vereinheitlichen.
- Eine neue Definition für Eisenbahnverkehrsunternehmen wird eingeführt, die neben dem Betrieb von Verkehrsdienstleistungen auch reine Traktionsleistungen umfasst.
Reden
Dokumente (PDFs)
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