Zusammenfassung
Der Entwurf passt das Strafgesetzbuch an, um den EU‑Rahmenbeschluss zur Bekämpfung von Betrug mit unbaren Zahlungsmitteln umzusetzen. Er definiert unbare Zahlungsmittel und führt neue Straftatbestände für Fälschung, Annahme, Weitergabe, Entfremdung und Vorbereitung von Computer‑Delikten ein.einfache Mehrheit XXII 29.01.2004
Gesetz
Strafrecht
Schwerpunkte
- Der Entwurf definiert „unbare Zahlungsmittel“ und erweitert das Strafgesetzbuch um neue Straftatbestände für deren Fälschung, Annahme, Weitergabe und Entfremdung.
- Neue §§ 241a‑g schaffen Straftatbestände: Fälschung (bis zu 3 Jahre), Besitz/Annahme (bis zu 1 Jahr) und Entfremdung (bis zu 2 Jahre), jeweils mit höheren Strafen bei gewerbsmäßigem Handeln.
Dokumente (PDFs)
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