Verankerung der Unabhängigkeit von Rechtsschutzbeauftragten
abgestimmt am 26.02.2004

Zusammenfassung

Der Entwurf sieht vor, die Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit von Rechtsschutzbeauftragten verfassungsrechtlich zu sichern. Damit sollen diese Personen bei ihrer Arbeit vor Einfluss durch Vorgesetzte geschützt werden.
2/3 Mehrheit XXII 26.02.2004
Gesetz
Strafrecht
Verfassung
namentliche Abstimmung

Schwerpunkte

  • Verfassungsrechtliche Garantie der Unabhängigkeit für Rechtsschutzbeauftragte.
  • Verbot von Weisungen durch Vorgesetzte während der Amtsausübung.

Eingebracht von

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