Weisungsfreiheit für Gleichbehandlungsbehörden und Rechtsschutzbeauftragte
abgestimmt am 26.05.2004

Zusammenfassung

Dieses Gesetz schafft die Weisungsfreiheit für die Gleichbehandlungsanwaltschaft und für Rechtsschutzbeauftragte, um deren Unabhängigkeit zu garantieren.
2/3 Mehrheit XXII 26.05.2004
Gesetz
Verfassung
Ausschussbericht

Schwerpunkte

  • Einführung der Weisungsfreiheit für die Organe der Gleichbehandlungsanwaltschaft.
  • Die Unabhängigkeit gilt für Bereiche wie Geschlecht, ethnische Zugehörigkeit, Religion, Alter und sexuelle Orientierung.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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