Zusammenfassung
Dieses Gesetz schafft die Weisungsfreiheit für die Gleichbehandlungsanwaltschaft und für Rechtsschutzbeauftragte, um deren Unabhängigkeit zu garantieren.2/3 Mehrheit XXII 26.05.2004
Gesetz
Verfassung
Ausschussbericht
Schwerpunkte
- Einführung der Weisungsfreiheit für die Organe der Gleichbehandlungsanwaltschaft.
- Die Unabhängigkeit gilt für Bereiche wie Geschlecht, ethnische Zugehörigkeit, Religion, Alter und sexuelle Orientierung.
Eingebracht von
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