Verankerung der Unabhängigkeit von Rechtsschutzbeauftragten
abgestimmt am 09.12.2004

Zusammenfassung

Dieser Entwurf sichert die Unabhängigkeit von Rechtsschutzbeauftragten auf Verfassungsebene zu, damit diese bei Ermittlungen ohne staatliche Einflussnahme die Rechte der Bürger kontrollieren können.
2/3 Mehrheit XXII 09.12.2004
Gesetz
Strafrecht
Verfassung

Schwerpunkte

  • Einführung einer verfassungsmäßigen Grundlage für die Einrichtung von Rechtsschutzbeauftragten bei sensiblen Ermittlungsmaßnahmen.
  • Festschreibung der Weisungsfreiheit, damit die Beauftragten ohne Einflussnahme durch Vorgesetzte arbeiten können.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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