Unterhaltsvorschüsse für volljährige Schüler und Menschen mit Behinderung

Zusammenfassung

Der Antrag fordert, dass auch volljährige Personen in Ausbildung oder mit einer Erwerbsunfähigkeit aufgrund einer Behinderung Anspruch auf Unterhaltsvorschüsse erhalten.
einfache Mehrheit XXIII 30.05.2007
Entschließung
Gerichtswesen
Mensch mit Behinderung

Schwerpunkte

  • Aktuell sind Unterhaltsvorschüsse gesetzlich nur für minderjährige Kinder vorgesehen.
  • Mit Erreichen der Volljährigkeit entfällt der Anspruch auf diese staatlichen Zahlungen.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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