Zusammenfassung
Der Antrag fordert, dass auch volljährige Personen in Ausbildung oder mit einer Erwerbsunfähigkeit aufgrund einer Behinderung Anspruch auf Unterhaltsvorschüsse erhalten.einfache Mehrheit XXIII 30.05.2007
Entschließung
Gerichtswesen
Mensch mit Behinderung
Schwerpunkte
- Aktuell sind Unterhaltsvorschüsse gesetzlich nur für minderjährige Kinder vorgesehen.
- Mit Erreichen der Volljährigkeit entfällt der Anspruch auf diese staatlichen Zahlungen.
Eingebracht von
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