Reform der Volksanwaltschaft durch Volkswahl

Zusammenfassung

Der Antrag schlägt vor, die Volksanwaltschaft durch direkte Volkswahlen unabhängiger von Parteien zu machen und die Mitgliederzahl auf sechs zu erhöhen.
2/3 Mehrheit XXIII 24.05.2007
Gesetz
Verfassung
Verwaltungskontrolle

Schwerpunkte

  • Direkte Wahl der Mitglieder durch das Volk statt einer Nominierung durch die Parteien.
  • Erhöhung der Anzahl der Mitglieder der Volksanwaltschaft von drei auf sechs Personen.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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