Bleiberechtsgesetz 2007

Zusammenfassung

Der Antrag sieht ein 'Bleiberechtsgesetz' vor, um Menschen mit langjährigem Aufenthalt und humanitären Gründen eine dauerhafte Niederlassung zu ermöglichen.
einfache Mehrheit XXIII 24.01.2008
Gesetz
ausländischer Staatsangehöriger

Schwerpunkte

  • Einführung einer klaren Definition für humanitäre Gründe im Aufenthaltsrecht.
  • Personen, die seit mehr als fünf Jahren im Land leben, können eine unbeschränkte Niederlassungsbewilligung beantragen.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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