Zusammenfassung
Der Antrag fordert eine Änderung des Grundrechtsbeschwerdegesetzes, damit der Oberste Gerichtshof bei Haftfragen auch die tatsächlichen Beweise und Gründe selbst prüfen kann.einfache Mehrheit XXIII 27.03.2008
Gesetz
Gerichtswesen
Schwerpunkte
- Stärkung des Rechtsschutzes bei Beschwerden über die persönliche Freiheit.
- Der Oberste Gerichtshof soll künftig auch die tatsächlichen Haftgründe und den Tatverdacht selbst bewerten dürfen.
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