Stärkung des Rechtsschutzes durch Tatsachenprüfung beim OGH

Zusammenfassung

Der Antrag fordert eine Änderung des Grundrechtsbeschwerdegesetzes, damit der Oberste Gerichtshof bei Haftfragen auch die tatsächlichen Beweise und Gründe selbst prüfen kann.
einfache Mehrheit XXIII 27.03.2008
Gesetz
Gerichtswesen

Schwerpunkte

  • Stärkung des Rechtsschutzes bei Beschwerden über die persönliche Freiheit.
  • Der Oberste Gerichtshof soll künftig auch die tatsächlichen Haftgründe und den Tatverdacht selbst bewerten dürfen.

Eingebracht von

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