Erweiterung der Informationspflicht im Konsumentenschutzgesetz für Pfandbesteller

Zusammenfassung

Der Antrag fordert eine Änderung des Konsumentenschutzgesetzes, um auch Personen zu schützen, die ihr Vermögen als Sicherheit für Kredite anderer hinterlegen.
einfache Mehrheit XXIII 31.01.2008
Gesetz
Handel
Industrie
Gesetzgebungsverfahren
Unternehmen und Wettbewerb

Schwerpunkte

  • Verbesserung des Schutzes für Personen, die Sicherheiten für Dritte hinterlegen.
  • Verpflichtung der Gläubiger, über die wirtschaftliche Lage des Schuldners aufzuklären.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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