Zusammenfassung
Der Antrag fordert, dass Menschen mit besonderen Bedürfnissen in geschützten Werkstätten durch die Arbeiterkammer vertreten werden, da sie aktuell aufgrund ihres Taschengeldes keinen rechtlichen Schutz genießen.einfache Mehrheit XXIII 17.06.2008
Entschließung
Berufsverband
Mensch mit Behinderung
Schwerpunkte
- Menschen mit besonderen Bedürfnissen in Werkstätten haben aktuell keine gesetzliche Interessenvertretung.
- Die Bezahlung erfolgt meist nur in Form eines Taschengeldes statt eines regulären Gehalts.
Eingebracht von
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