Interessenvertretung für Menschen in Werkstätten durch die Arbeiterkammer

Zusammenfassung

Der Antrag fordert, dass Menschen mit besonderen Bedürfnissen in geschützten Werkstätten durch die Arbeiterkammer vertreten werden, da sie aktuell aufgrund ihres Taschengeldes keinen rechtlichen Schutz genießen.
einfache Mehrheit XXIII 17.06.2008
Entschließung
Berufsverband
Mensch mit Behinderung

Schwerpunkte

  • Menschen mit besonderen Bedürfnissen in Werkstätten haben aktuell keine gesetzliche Interessenvertretung.
  • Die Bezahlung erfolgt meist nur in Form eines Taschengeldes statt eines regulären Gehalts.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.