Zusammenfassung
Der Antrag fordert, dass das Existenzminimum bei Unterhaltszahlungen niemals unterschritten werden darf und der Staat für etwaige Lücken aufkommen muss.einfache Mehrheit XXIII 06.12.2007
Entschließung
Bürgerliches Recht
Schwerpunkte
- Verbot der Unterschreitung des Existenzminimums bei der Eintreibung von Unterhaltsforderungen.
- Staatliche Übernahme der Differenzbeträge, falls ein Schuldner die Zahlungen nicht leisten kann, ohne unter sein Existenzminimum zu fallen.
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