Regelung der privaten Videoüberwachung an öffentlichen Orten

Zusammenfassung

Der Antrag fordert eine neue gesetzliche Regelung für die private Videoüberwachung, um den Datenschutz zu stärken und klare Regeln für die Speicherung und Nutzung von Bilddaten zu schaffen.
einfache Mehrheit XXIII 06.12.2007
Entschließung
Informatik
öffentliche Sicherheit
Information und Informationsverarbeitung

Schwerpunkte

  • Festlegung strenger Kriterien für die Zulässigkeit privater Videoüberwachung, etwa dass nur bei konkreter Gefahr und unter Wahrung des Hausrechts gefilmt werden darf.
  • Begrenzung der Speicherdauer von Videoaufnahmen auf maximal 48 Stunden mit einer Pflicht zur automatischen Überschreibung.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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